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Arbeitsrecht | Renteneintritt als Beendigungstermin in Betriebsvereinbarung
In Betriebsvereinbarungen enthaltene Altersgrenzenregelungen, wonach das Arbeitsverhältnis mit der „Vollendung des 65. Lebensjahres“ endet, sind ohne Hinzutreten von besonderen Umständen dahin auszulegen, dass die Beendigung erst in dem Zeitpunkt eintreten soll, in dem der Arbeitnehmer das für den Bezug der Regelaltersrente erforderliche Lebensjahr vollendet hat. Dabei unterfallen solche in Betriebsvereinbarungen ent-haltenen Altersgrenzenregelungen auch keiner AGB-Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB), und zwar unabhängig davon, ob in ihnen Angelegenheiten der erzwingbaren oder freiwilligen Mitbestimmung ausgestaltet werden (§ 310 Abs. 4 Satz 1 BGB).
Auch wenn damit Altersgrenzenregelungen in Betriebsvereinbarungen grds. zulässig sind, von S. 543 [i]Zur abschlagsfreien Rente mit 63 Olbertz, NWB 17/2015 S. 1263der Regelungskompetenz der Betriebs...