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Doppelbesteuerung | Überschreibung eines DBA durch innerstaatliches Recht verfassungsrechtlich zulässig
Die Überschreibung eines DBA durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist gemäß verfassungsrechtlich zulässig.
Im Ausgangsverfahren wenden sich die Kläger, gemeinsam veranlagte Eheleute, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004. Der Ehemann erzielte teils in Deutschland, teils in der Türkei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Da die Eheleute nicht nachgewiesen hatten, dass die in der Türkei erzielten Einkommensbestandteile dort versteuert worden waren oder die Türkei auf die Besteuerung verzichtet hatte, behandelte das Finanzamt den gesamten Bruttoarbeitslohn als steuerpflichtig. Die Klage zum Finanzgericht blieb erfolglos. Der BFH hat das Revisionsverfahren ausgesetzt (