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NWB Nr. 8 vom Seite 546

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – Eckpunktepapier

Dr. Henning-Alexander Seel

[i] Eckpunktepapier BMFSFJ, Stand: 12/2015Das von Frau Manuela Schwesig (SPD) geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zwischenzeitlich das angekündigte Gesetzesvorhaben für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern konkretisiert. Die Regierungskoalition sah sich wegen einer vermeintlich „dauerhaft hohen Entgeltlücke“ von zuletzt 22 % (für das Jahr 2014) zum Handeln veranlasst, um Lohngerechtigkeit insbesondere in Unternehmen durchzusetzen. Nachstehend sollen die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers dargestellt und mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag abgeglichen werden:

I. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs

[i]Auskunftsanspruch unabhängig von der Größe des Betriebs/DienststelleKünftig sollen alle Beschäftigten in jedem Betrieb und in jeder Dienststelle des Bundes – unabhängig von Rechtsform und Größe – einen individuellen Auskunftsanspruch haben. Im Koalitionsvertrag findet sich demgegenüber eine Größenbeschränkung. Dort heißt es wie folgt:

„Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen unter anderem durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach HGB au...