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§ 6b-Rücklage bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 183Auch anlässlich der Veräußerung seines gesamten Mitunternehmeranteils kann ein ausscheidender Gesellschafter eine Reinvestitionsrücklage bilden, soweit der Veräußerungsgewinn auf begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6b EStG entfällt. Bei der Bilanzierung muss zwischen der Rücklagenbildung einerseits und der Fortführung und Auflösung der Rücklage andererseits unterschieden werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Bildung einer § 6b-Rücklage
Das [i]Rücklagenbildung bei der Mitunternehmerschaft steuerliche Bilanzierungswahlrecht zur Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG kann auch in Bezug auf den Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines gesamten Mitunternehmeranteils nur von dem Mitunternehmer persönlich durch entsprechenden Bilanzansatz bei der Personengesellschaft ausgeübt werden. Denn in diesem Betrieb ist der Veräußerungsgewinn angefallen, der durch die Bildung der Rücklage neutralisiert werden soll.
Für [i]Ausweis in Sonderbilanzeinen ausgeschiedenen Gesellschafter ist die Rücklage zunächst in einer Sonderbilanz bei der Mitunternehmerschaft zu passivieren. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und damit eine ...