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MFA Nr. 2 vom Seite 13

Organisation in der Hygiene – Rechtliche Rahmenbedingungen

Gesundheitsökonomin (VWA) Kathrin Mann (B. A.); Regensburg

Auf der Grundlage von § 23 Abs. 5 und 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom wurde die Medizinische Hygieneverordnung (MedHygV) erlassen, wobei jedes Bundesland eine eigene Version verabschiedet hat. Dieser Artikel erläutert Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Hygiene sowie speziell die Ausstattung mit Fachpersonal nach MedHygV und deren Aufgaben.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Eine große Rolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes spielen z. B. Arztpraxen oder Praxen, in denen operiert wird. Somit ist der Infektionsschutz eine wichtige Aufgabe der Praxisleitung und aller Mitarbeiter.

Wann muss eine Erkrankung gemeldet werden?

Das gesetzliche Meldewesen ist ein wichtiges Instrument zur Überwachung von Infektionskrankheiten und wird durch das IfSG in den §§ 6 bis 15 geregelt (Meldepflicht und Meldeverfahren für ausgewählte Infektionskrankheiten). Das IfSG unterscheidet zwei Arten von Meldepflichten: der Arzt muss bestimmte Krankheiten (Verdacht...

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