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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 1901/14

Gesetze: SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Arbeitgeber einer als Dozentin tätigen Mitarbeiterin ist gegen einen an die Mitarbeiterin gerichteten Bescheid, mit dem ein Antrag der Mitarbeiterin auf Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherhung als selbständige Lehrerin gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI mit der Begründung abgelehnt worden ist, die Mitarbeiterin sei als Arbeitnehmerin beschäftigt, nicht klagebefugt.

Fundstelle(n):
SAAAF-66138

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