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Auswirkungen des EuGH-Urteils de Groot in den Niederlanden
Am hat der EuGH in Antwort auf präjudizielle Fragen des niederländischen Obersten Gerichtshofs (”Hoge Raad”) in Sachen de Groot (Rs. C-385/00) geurteilt, dass die niederländischen DBA mit dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich bzw. die niederländische einseitig verpflichtende Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gegen den freien Arbeitnehmerverkehr verstoßen (derzeit Art. 39 EG).
Infolge der anwendbaren Proportionalitätsmethode werden die Abzugsposten wegen der persönlichen und der familiären Verhältnisse von im Ausland tätigen Arbeitnehmern von dem Wohnsitzstaat unzureichend berücksichtigt.
Der endgültigen Entscheidung des niederländischen Obersten Gerichtshofs vorgreifend, hat das niederländische Finanzministerium mit Beschluss v. (Nr. IFZ2003/189M, Vakstudienieuws 2003/15.11) zur Erledigung laufender Fälle eine Regelung getroffen.
I. Die Sache de Groot
Im Jahre 1994 wohnte de Groot in den Niederlanden und er bezog Einkünfte aus Dienstverhältnissen in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich; insgesamt etwa 308 500 NLG.
Herr de Groot zahlte im Jahre 1994 178 000 NLG für Unterhaltsleistungen und zur Ablösung dergleichen. Für di...