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IWB Nr. 17 vom Seite 819 Fach 5 Spanien Gr. 2 Seite 290

Reform der Gemeindesteuern in Spanien – ein Vorbild für Deutschland?

von Dr. Eva María Cordero González und Assessor Roland Ismer MSc, München/Oviedo

Dr. Eva María Cordero González ist Profesora Asociada de Derecho Financiero y Tributario an der Universität Oviedo. Derzeit ist sie als Stipendiatin der Fritz-Thyssen-Stiftung an der Forschungsstelle für Europäisches und Internationales Steuerrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. Roland Ismer MSc ist Mitarbeiter der Forschungsstelle und Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Autoren danken Herrn Norbert J. Sailer B.A., LL.M. für wertvolle Diskussionen.

Die Gemeindefinanzierung in Spanien ist Ende vergangenen Jahres durch ein Gesetz (Ley 51/2002) grundlegend reformiert worden: Zum einen wird mit Wirkung ab die Beteiligung der Gemeinden am Steueraufkommen des Staates neu geregelt. Zum anderen, und davon handelt der Beitrag im Folgenden, wurden alle im Gemeindefinanzgesetz (Ley 39/1988, Reguladora de las Haciendas Locales – LHL) vorgesehenen Gemeindesteuern zum erheblich geändert. Die Neuregelung knüpft an ein erstes Reformgesetz (Ley 50/1998, de Medidas fiscales, administrativas y del orden social) aus dem Jahre 1998 an. Sie soll einerseits die verfassungskräftig verbürgte ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden gewährleisten...