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Änderung der Steuergesetzgebung und Entwicklung der Doppelbesteuerungsabkommen in Belgien
A. Änderung der Steuergesetzgebung
I. Körperschaftsteuerreform
Im vorigen Landesbericht sind wir schon auf die Vorentwürfe zur Körperschaftsteuerreform eingegangen, die im Oktober 2001 bekannt gemacht wurden. Am wurde dieser Entwurf in der Kammer verabschiedet und am durch den Senat genehmigt. Das Gesetz zur Abänderung der Körperschaftsteuerregelung wurde am im belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Im Vergleich zu dem Gesetzesvorentwurf hat es noch so manche (meist steuertechnische) Abänderungen gegeben. Diese Änderungen rühren hauptsächlich von der Kritik des Staatsrats her (”Conseil d'Etat” – ”Raad van Staat”) sowie von der Rücksprache mit mehreren Organisationen. Die Reform setzt sich nun aus drei großen Teilen zusammen: die Ermäßigung des Steuersatzes und eine Anzahl damit verbundener Ausgleichmaßnahmen; eine neue Ruling-Politik; Anpassungen des Systems der Koordinationszentren.
Im Allgemeinen sollen die Neuregelungen ab dem Steuerjahr 2004 in Kraft treten (d. h. für alle Geschäftsjahre, die am oder später enden). Es sei zu bemerken, dass jegliche Änderungen der Gesellschaften, deren Bilanzabschluss nach dem 25. ...