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GK Nr. 2 vom Seite 21

Arbeitsschutz aktuell

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

Alle sprechen vom Schutz unserer Umwelt und meinen dabei die Reinhaltung der Gewässer und der Luft, die Verminderung der Belastung unserer Natur durch Abgase und Abfälle oder den Klimaschutz. Die zweite Seite derselben Medaille ist der Arbeitsschutz. Die Arbeitsstättenverordnung soll helfen, gesundheitliche Schäden am Arbeitsplatz zu mindern oder zu verhindern. Schließlich halten sich dort die meisten Menschen nahezu die meiste Zeit auf.

Gescheiterte Reform

Die Reform der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) war vor gut einem Jahr am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. Sie sollte auch die Bildschirmarbeitsverordnung beinhalten, in der es um die Ausgestaltung von PC-Arbeitsplätzen geht. Bevor die Reform auf den gesetzgeberischen Weg gebracht werden konnte, gab es bereits über einige zentrale Punkte der neuen ArbStättV heftige politische Diskussionen und reichlich Ärger. Vom Arbeitgeberverband (BDA) wurde der zukünftige zunehmende bürokratische Aufwand bemängelt, weil Firmen u. a. Telearbeitsplätze (Home-Office) bei Mitarbeitern zu Hause hinsichtlich der Umsetzung der Verordnung kontrollieren sollen. Auch dass grundsätzlich für Tageslicht am Arbeitsplatz zu sorgen ist, rief entschiedenen Widerspruch hervor. Insgesamt betitelte der BDA-...

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