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STFAN Nr. 2 vom Seite 16

Kosten der Lebensführung

Dipl.-Finanzwirt (FH) David Jauch; Maikammer

Die Kosten der privaten Lebensführung sind bei der Einkommensermittlung grundsätzlich nicht abzugsfähig. Erörtert wird die zum Teil schwierige Abgrenzung der Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen und den Kosten, die der beruflichen bzw. privaten Sphäre zuzuordnen sind sowie die steuerliche Behandlung sog. gemischter Aufwendungen. Abgerundet wird der Beitrag mit diversen Beispielen aus der (aktuellen) Rechtsprechung sowie einem Prüfschema.

Nicht abziehbare Aufwendungen

Die Vorschrift des § 12 EStG (insbesondere Nr. 1) besagt, dass die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen. Solche Aufwendungen sind demzufolge nicht in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil aufzuteilen (vgl. Rn. 4, BStBl 2010 I S. 614), sondern durch die Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums (Grundfreibetrag, Freibeträge für Kinder) pauschal abgegolten oder als Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Kosten der Lebensführung in diesem Sinne...

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