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Einkommensteuer: Häusliches Arbeitszimmer einer Klavierlehrerin
Leitsätze
Ein von einer selbständigen Musikpädagogin und Konzertpianistin zur Unterrichtung von Privatschülern sowie zur Vorbereitung auf Konzertauftritte genutztes Klavierstudio, das in die häusliche Sphäre des von der Musikerin genutzten Einfamilienhauses eingebunden ist, ist als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizieren.
Der „Mittelpunkt“ i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 zweiter Halbs. EStG ist – für alle Berufsgruppen gleichermaßen – nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen zu bestimmen. Dies hat zur Folge, dass bei der Feststellung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen nicht im Wortsinne auf die betriebliche und berufliche Tätigkeit, sondern in einem umfassenden Sinne auf die gesamte der Erzielung von Einkünften dienende Tätigkeit des Steuerpflichtigen abzustellen ist.
Übt der Steuerpflichtige mehrere unterschiedliche im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigende Tätigkeiten aus, ist zwar nicht erforderlich, dass das Arbeitszimmer den Mi...