EuGH zu finalen Verlusten im Fall Timac Agro
Die [i]EuGH, Urteil vom 17. 12. 2015 - Rs. C-388/14, Timac AgroBerücksichtigung sog. finaler Verluste ist seit der Marks & Spencer-Entscheidung des EuGH im Jahre 2005 immer wieder Diskussionsgegenstand – sowohl im Schrifttum als auch in Praxis und Rechtsprechung. Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ist die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste im Inland dann erforderlich, wenn diese Verluste im Betriebsstättenstaat steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Der EuGH scheint nun von dieser Auffassung teilweise abzuweichen, wie der Fall „Timac Agro“ zur Frage der Hinzurechnung von Verlusten nach Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte zeigt.
[i]Top-Beitrag: Abzug von Verlusten bei Anwendung der DBA-FreistellungsmethodeStrittig war die Nachversteuerung zuvor in Deutschland abgezogener Verluste aus den Jahren 1997 und 1998 sowie die Nichtberücksichtigung von Verlusten nach 1998 aus einer österreichischen Betriebsstätte, die später an eine österreichische Schwestergesellschaft veräußert worden ist. Das FG Köln hatte dem EuGH dazu zwei Fragen zur Behandlung der „finalen Verluste“ vorgelegt. Die erste Frage betraf die Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit der Niederlassungsfreiheit. Die zweite Frage betraf die Verlustberücksichtigung im Inland, obwohl das DBA mit Österreich für die Einkünfte aus der Betriebsstätte eine Freistellung regelt. Der EuGH kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Niederlassungsfreiheit einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte unberücksichtigt bleiben, sofern für diese Betriebsstättenergebnisse nach dem anzuwendenden DBA die Freistellungsmethode gilt. Schütz stellt ab die Entscheidung des EuGH dar und untersucht die Konsequenzen für die Besteuerungspraxis. Die erhoffte Definition der finalen Verluste durch den Gerichtshof bleibt aus.
[i]Verrechnungspreise in DänemarkDänemark ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner und legt großen Wert auf Forschung und Entwicklung. Vor diesem Hintergrund zeigen Heidecke und Sailer ab , wie das dänische Verrechnungspreissystem ausgestaltet ist und erläutern die entsprechenden Dokumentationspflichten. Ferner wird ein Blick auf die Rechtsprechung zu Verrechnungspreisen geworfen.
[i]IWB Verrechnungspreisforum 2016Abschließend möchte ich Sie noch auf das IWB Verrechnungspreisforum 2016 hinweisen, das am in Frankfurt/M. stattfindet. Diskutiert werden verschiedene Fragestellungen rund um die Gestaltung, Dokumentation und Verteidigung von Verrechnungspreisen. Unsere Experten werden diese Themen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Ein Themenschwerpunkt besteht in der Handhabung des AOA-Konzepts, dargestellt an einem praktischen Beispiel der Deutschen Lufthansa AG. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Kurzlink http://go.nwb.de/6b8ww.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 3 / 2016 Seite 1
DAAAF-49493