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BFH | Zum „Irgendwie“-Nachweis steuerbefreiter Lieferungen
In seinem Urteil vom 19. 8. 2015 in der Rechtssache V R 14/14 hatte der BFH sich gegen einen Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen durch Zeugenaussagen ausgesprochen (vgl. IWB 17/2015 S. 632). In diesem Zusammenhang hatte das Gericht ausgeführt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz es nur dann gebiete, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen, wenn „der Formalbeweis“ ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden könne. Hierbei war zunächst nicht völlig klar, was unter dem „Formalbeweis“ zu verstehen war. In einem Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH nun nahegelegt, dass damit (nur) der Nachweis nach § 6a Abs. 3 UStG i. V. mit §§ 17a ff. UStDV gemeint ist.