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FG München | Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung ist keine Schenkung unter Lebenden
(1) Der Vermögenstransfer auf eine liechtensteinische Familienstiftung erfüllt nur dann den Besteuerungstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 1 bzw. Nr. 8 ErbStG, wenn die Verfügungsgewalt über das Stiftungsvermögen auch tatsächlich auf die Stiftung übergeht und nicht etwa beim ursprünglichen Vermögensinhaber verbleibt. (2) Behält der Stiftungsinitiator nach den Beistatuten mittels der ihm gegenüber weisungsS. 83abhängigen organschaftlichen Vertreter der Stiftung die alleinige tatsächliche Verfügungsmacht, so handelt es sich gegenüber der Stiftung nicht um eine Schenkung unter Lebenden. (3) Wird gleichwohl für den Vermögenstransfer auf die Stiftung Schenkungsteuer festgesetzt, ist der Steuerbescheid materiell-rechtlich rechtswidrig. (4) Die spätere Rückgewähr des Stiftungsvermögens an den Stiftungsinitiator f...