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FG Köln | Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA für die Anwendung von § 8a Abs. 6 KStG a. F.
(1) Art. 6 DBA Niederlande verbietet die nach § 8a Abs. 6 KStG a. F. vorzunehmende Umqualifizierung unstreitig fremdüblich vereinbarter und verzinster Darlehen niederländischer Darlehensgeber an verbundene deutsche Darlehensnehmer zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen. (2) Der Verstoß des § 8a Abs. 6 KStG a. F. gegen die Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Fremdvergleichsartikel der DBA macht eine abschließende Entscheidung zur Europarechtswidrigkeit des ausgelaufenen Gesetzes entbehrlich.
Die Klin., eine deutsche GmbH, erwarb von ihrer Schwestergesellschaft, einer niederländischen BV, Anteile an einer GmbH zum Preis von ca. 20 Mio. €. Der Kaufpreis wurde in Form eines Schuldanerkenntnisses der Klin. gegenüber der Schwestergesellschaft fremdfinanziert. Die Verzinsung entsprach unstreitig fremdüblichen Bedingungen. Unter ...