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FG Köln 18.05.2015 13 K 1830/09, IWB 3/2016 S. 82

FG Köln | Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA für die Anwendung von § 8a Abs. 6 KStG a. F.

(1) Art. 6 DBA Niederlande verbietet die nach § 8a Abs. 6 KStG a. F. vorzunehmende Umqualifizierung unstreitig fremdüblich vereinbarter und verzinster Darlehen niederländischer Darlehensgeber an verbundene deutsche Darlehensnehmer zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen. (2) Der Verstoß des § 8a Abs. 6 KStG a. F. gegen die Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Fremdvergleichsartikel der DBA macht eine abschließende Entscheidung zur Europarechtswidrigkeit des ausgelaufenen Gesetzes entbehrlich.

Hinweis:

Die Klin., eine deutsche GmbH, erwarb von ihrer Schwestergesellschaft, einer niederländischen BV, Anteile an einer GmbH zum Preis von ca. 20 Mio. €. Der Kaufpreis wurde in Form eines Schuldanerkenntnisses der Klin. gegenüber der Schwestergesellschaft fremdfinanziert. Die Verzinsung entsprach unstreitig fremdüblichen Bedingungen. Unter ...