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BFH 18.08.2015 I R 88/13, StuB 3/2016 S. 118

Körperschaftsteuer | Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte; § 8b KStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008 findet dann beim Entleiher bezogen auf die „entliehenen“ Anteile und die daraus resultierenden Einkünfte insgesamt keine Anwendung (Bezug: § 8b Abs. 1 und Abs. 10 Satz 1 KStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008; § 20 Abs. 2a EStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das UntStRefG 2008; § 39, § 42 AO i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2008).

Praxishinweise

(1) Bei einem Wertpapierleihgeschäft werden Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet, dass der „Entleiher“ nach Ablauf der...