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BFH 18.08.2015 I R 56/14, StuB 3/2016 S. 118

Körperschaftsteuer | Sog. Holdingregelung in § 8a Abs. 4 KStG 2002 a. F.

Nach § 8a Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 i. d. F. vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BStBl 2007 I S. 630), aber nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (sog. Korb II-Gesetz) vom (BStBl 2004 I S. 14) – KStG 2002 a. F. – ist das Eigenkapital nicht um den Buchwert der Beteiligungen am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft zu mindern, wenn die Haupttätigkeit einer Kapitalgesellschaft darin besteht, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu halten und diese Kapitalgesellschaften zu finanzieren oder wenn deren Vermögen zu mehr als 75 % ihrer Bilanzsumme aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besteht. Der Tatbestand des § 8a Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a. F. ist auch erfüllt, wenn die Gesellschaft (vorübergehend oder auf Dauer) nur eine ...