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Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen
Das BMF hat die Vervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. 1. 2016 berechnet wird ( NWB IAAAF-17903).
In der Anlage zu dem o. g. Schreiben werden gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am 22. 4. 2015 veröffentlichten Sterbetafel 2010/2012 des Statistischen Bundesamts ermitteltS. 121 wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. 1. 2016 anzuwenden sind.