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BFH 24.09.2015 V R 9/14, StuB 3/2016 S. 120

Umsatzsteuer | Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag

Die Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG wahrt nur, wer einen Antrag stellt, in dem er Angaben zu den entsprechend Art. 3 Buchst. a Satz 2 i. V. mit Anhang C Buchst. F der Richtlinie 79/1072/EWG geforderten Mindestinformationen (Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs, für die er Leistungen bezogen hat) macht (Bezug: § 15, § 16, § 18 Abs. 9 Satz 1, Satz 3, Satz 4 UStG; Art. 3 Buchst. a, Art. 7 Abs. 4 Richtlinie 79/1072/EWG; § 59 UStDV).

Praxishinweise

Die aktuelle Gesetzesfassung des § 18 Abs. UStG ist gem. § 27 Abs. 14 UStG auf alle nach dem gestellten Vorsteuervergütungsanträge anzuwenden. Der BFH entschied zu einem im Jahr 2008 und damit vor dem gestellten Vorsteuervergütungsantrag und noch zu der alten Fassung von § 18 Abs. 9 UStG. Nach § 18 Abs. 9 Satz 1 UStG a. F. kann zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsv...BStBl 2015 II S. 352