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StuB 3/2016 S. 124

Zur Steuerberatung durch ausländische Steuerberatungsgesellschaften

Der EuGH hat klargestellt, dass Deutschland grundsätzlich berechtigt ist, den Zugang zu einer steuerberatenden Tätigkeit vom Besitz der für notwendig erachteten Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig zu machen. Es sei allerdings europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft, die über eine in diesem Mitgliedstaat erworbene entsprechende Qualifikation verfügt, nicht für Mandanten in Deutschland arbeiten dürfe ( „X-Steuerberatungsgesellschaft“ NWB DAAAF-48482).

Hintergrund des Verfahrens ist eine entsprechende Vorlagefrage des BFH. Dieser hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat vom Ausland aus Ste...BStBl 2014 II S. 907