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Keine Verlängerung der Reinvestitionsfrist für Anschaffungsvorgänge
Haben Stpfl. bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage gebildet, können sie gem. § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG bis zur Höhe dieser Rücklage von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter, die in den folgenden vier Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt worden sind, im Wirtschaftsjahr ihrer Anschaffung oder Herstellung einen Betrag unter Berücksichtigung der Einschränkungen des § 6b Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EStG abziehen. Die Frist von vier Jahren verlängert sich nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei neu hergestellten Gebäuden auf sechs Jahre, wenn mit ihrer Herstellung vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres begonnen worden ist; diese Verlängerung der Frist von vier auf sechs Jahren gilt nur für vom Stpfl...