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Korrektur eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsveräußerung
Ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag, der bis zur Betriebsveräußerung nicht gem. § 7g Abs. 2 EStG i. d. F. des Unternehmensteuergesetzes 2008 vom 14. 8. 2008 (n. F.) hinzugerechnet wurde, ist gem. § 7g Abs. 3 EStG n. F. bei Betriebsveräußerung im Jahr des Abzugs – rückwirkend – rückgängig zu machen (nrkr. NWB OAAAE-95843; BFH-Az.: X B 104/15, EFG 2015 S. 1517); entgegen der Rechtsprechung des BFH zu § 7g EStG a. F. (z. B. NWB OAAAC-38818, Kurzinfo StuB 2007 S. 231 NWB SAAAC-40194) erhöht er nicht den steuerbegünstigten Gewinn im Jahr der Betriebsveräußerung (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).