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Forderungsausfall und Wertberichtigung
I. Sachverhalt
Aus der Vielzahl der erstinstanzlichen FG-Urteile kann man immer wieder streitige Sachverhalte herausfischen, wie sie das wirkliche Wirtschaftsleben schreibt und die aus verschiedenen Gründen nie den BFH als Entscheidungsinstanz erreichen. Einen sehr schönen praktischen Fall hatte unlängst das FG München zu entscheiden. Die Klägerin vor dem FG, eine GmbH, nahm in ihrer Bilanz zum eine Teilwertabschreibung auf eine Forderung gegenüber einer KG vor. Die Forderung betrug 503 T€, die begehrte Teilwertabschreibung 250 T€. Als Begründung wurde vorgetragen (nicht vom FG festgestellt):
Am Bilanzstichtag war mit einem Forderungsausfall zu rechnen, da die KG (Schuldnerin) ihr einziges Anlagevermögen in Gestalt eines vermieteten Flugzeugs im Jahr 2007 verkauft hat.
Der Verkaufserlös hat nicht zur Ablösung des bestehenden Finanzierungsdarlehens ausgereicht.
Die KG hat mangels anderer Vermögenswerte ihre Tätigkeit im Jahr 2007 eingestellt und im Oktober 2008 die eidesstattliche Versicherung geleistet.
Zum (streitiger Stichtag) hat der Wert des Flugzeugs nicht zur Bedienung der Verbindlichkeiten der KG ausgereicht.
Deshalb musste die K...