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Fitnesscenternutzung zugunsten von Arbeitnehmern: Umsatzsteuer kontra Lohnsteuer
I. Einführung
Nach der Entscheidung des ( NWB FAAAF-18928) löst die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer Umsatzsteuer aus. Streitig war, ob die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Sportanlagen durch einen Arbeitgeber an seine Mitarbeiter der Umsatzbesteuerung unterliegt.
II. Der Urteilsfall
Die Klägerin (eine GmbH) unterhielt ein Fitnessstudio, das ihre Arbeitnehmer außerhalb der Dienstzeiten unentgeltlich nutzen konnten. Daneben bot sie den Arbeitnehmern verschiedene Kurse (z. B. Spinning, Aerobic, Rückenschule und Nordic-Walking) ebenfalls unentgeltlich an. Das FA sah hierin einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug und setzte den auch für Zwecke der Lohnsteuer (einvernehmlich) zugrunde gelegten Wert i. H. von 33,60 € (brutto) pro Monat und Person an.
Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, die Zurverfügungstellung von Sportanlagen sei nicht umsatzsteuerbar, weil es sich um Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands ihrer Arbeitnehmer handele.
Das FG gab der Klage teilweise statt. Es könne nicht davon ausgegang...