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SG Mainz 27.11.2015 S 15 R 389/13, NWB 6/2016 S. 400

Sozialversicherungsrecht | Einnahmen aus Solaranlage sind auf Altersrente anrechenbar

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen. Im entschiedenen Fall bezog der Kläger eine Altersrente mit einer Hinzuverdienstgrenze von 400 €. Gleichzeitig hatte er zusätzliche Einnahmen aus einem sog. 400-€-Job und aus dem Betrieb einer Solaranlage (253 € im Kalenderjahr), die in der Summe die zulässige Hinzuverdienstgrenze überschritten hatten. Aufgrund des entsprechenden Einkommensteuerbescheids hob [i]Schmidt, NWB 46/2013 S. 3625die Rentenversicherung daraufhin teilweise den Rentenbescheid auf und forderte vom Kläger insgesamt 2.411,66 € zurück, da der Kläger nur noch Anspruch auf 2/3 der Vollrente habe. Das Geric...