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LSG Sachsen Urteil v. - 7 EG 1/15

Gesetze: BEEG § 2 Abs. 7 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Später als drei Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgte Gehaltsnachzahlungen bleiben nach dem zum geänderten § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG für die Bemessung des Elterngeldes unberücksichtigt. Die Rechtsprechung des BSG zum modifizierten Zuflussprinzip (Urteil vom - B 10 EG 3/09) ist nicht mehr anzuwenden.

Fundstelle(n):
EAAAF-49163

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