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Verzicht auf Steuerbefreiungen
BFH zur zeitlichen Grenze der Option bei Grundstückslieferungen
Grundsätzlich ist die Lieferung eines Grundstücks gem. § 4 Nr. 9a UStG umsatzsteuerfrei. Auf diese Steuerbefreiung kann jedoch nach § 9 Abs. 1 UStG verzichtet werden. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung kann gem. § 9 Abs. 3 UStG nur wirksam im notariellen Vertrag erklärt werden. Der BFH hat nun die Frage geklärt, ob eine Option zur Umsatzsteuerpflicht eines Grundstückskaufs nach § 9 UStG auch noch nach formeller Bestandskraft der Umsatzsteuerjahresfestsetzung ausgeübt werden kann.
Der Sachverhalt des Streifalls
Der Kläger hatte 2003 ein Grundstück umsatzsteuerpflichtig erworben, das er in der Folgezeit umsatzsteuerpflichtig an eine GmbH vermietete, die es wiederum ihrerseits für die Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendete. Durch notariellen Vertrag vom veräußerte der Kläger das Grundstück an seine Ehefrau. In diesem Vertrag wurde ein Verzicht auf die Steuerbefreiung für Grundstückslieferungen nicht erklärt. Die Ehefrau verpachtete das Grundstück weiterhin umsatzsteuerpflichtig an die GmbH. Das Finanzamt nahm für das Jahr 2009 eine Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs aus dem Grundstückserwerb im Jahr 2003 nach § 15a UStG vor, weil der Kläger das Grundstück vor Ablauf des Berichtigungszeitraums umsatzsteuerfrei veräußert habe...