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Nachträgliche Werbungskosten auch bei einer Tilgungsversicherung
Darlehensabsicherung durch Lebensversicherung kann nachträglich zum vollen Abzug der Schuldzinsen führen
Reicht der Verkaufspreis für eine vermietete Immobilie für die Tilgung des Finanzierungsdarlehens nicht aus, können nachträgliche Schuldzinsen auch dann voll abgezogen werden, wenn es sich um eine sog. Tilgungsversicherung mit Festdarlehen handelt. Dies hat nun der BFH entschieden.
Fehlinvestition mit Darlehensaufnahme
Die Klägerin hatte im Jahr 1993 zusammen mit ihrem früheren Ehemann eine Eigentumswohnung erworben, die in der Folgezeit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diente. Die Anschaffungskosten, die sich einschließlich Nebenkosten auf rund 472.000 DM beliefen, hatten die Miteigentümer durch ein Annuitätendarlehen (mit 1 % Tilgung) in Höhe von 120.000 DM sowie durch ein Festdarlehen in Höhe von 360.000 DM fremdfinanziert. Das Festdarlehen war u. a. durch einen von der Klägerin im Jahr 1988 abgeschlossenen und am ablaufenden Kapitallebensversicherungsvertrag abgesichert, der an die finanzierende Bank abgetreten war.
Mit notariell beurkundetem Vertrag aus dem Jahr 2007 veräußerten die Klägerin und ihr früherer Ehemann die Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 65.000 €. Der Veräußerungserlös reichte nicht aus, um die Darlehensverbindlichkeiten, die zum...