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Steuerrecht | Bewirtungen bei Betriebsveranstaltungen
Das Finanzministerium von Schleswig-Holstein äußert sich zur steuerlichen Behandlung von Bewirtungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung.
Danach gilt die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, nach der nur 70 % der Bewirtungsaufwendungen abgezogen werden können, nur für die Bewirtung der zu der Betriebsveranstaltung eingeladenen Geschäftsfreunde, nicht aber für die Bewirtung der teilnehmenden Arbeitnehmer.
Die [i]Geschäftlich oder betrieblich veranlasste Bewirtung?Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt nach ihrem Wortlaut nur für eine Bewirtung aus „geschäftlichem Anlass“, nicht aber für eine betrieblich veranlasste Bewirtung. Die Unterscheidung bedeutet:
(1) Eine [i]§ 4 Abs. 5 EStG erfasst nur geschäftlich veranlasste Bewirtung Bewirtung aus geschäftlichem Anlass liegt vor, wenn Geschäftsfreunde oder Besucher des Betriebs eingeladen werden oder wenn Geschäftspartner akquiriert werden s...