Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Pkw-Nutzungsvorteil nicht als Betriebsausgabe absetzbar
Ein Unternehmer, der zugleich Arbeitnehmer ist und als Arbeitnehmer einen Nutzungsvorteil für seinen Dienstwagen nach der 1 %-Methode versteuern muss, kann diesen Nutzungsvorteil nicht als Betriebsausgabe absetzen, wenn er den Dienstwagen auch unternehmerisch nutzt.
Der [i]Aufwendungen sind nicht entstandenBetriebsausgabenabzug scheitert daran, dass der Arbeitnehmer keine Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Dienstwagen tragen muss, wenn – wie üblich – alle Kfz-Kosten vom Arbeitgeber übernommen worden sind. Dem Arbeitnehmer S. 105entsteht nur ein Lohnsteueraufwand, weil er den Nutzungsvorteil versteuern muss; die Lohnsteuer ist aber nach § 12 Nr. 3 EStG nicht absetzbar.
A [i]Geldwerter Vorteil nach 1 %-Methodeist zum einen selbstständiger Unternehmensberater und zum anderen Arbeitnehmer. Er erhält als Arbeitnehmer einen Dienstwagen, den er auch pr...