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FG Bremen 25.06.2015 3 K 63/13 (1), BBK 3/2016 S. 109

Steuerrecht | Versehentliche Buchung einer Betriebsausgabe als Entnahme

Bucht ein Steuerberater eine Betriebsausgabe versehentlich als Entnahme und folgt das FA der Steuererklärung, kann der Bescheid nach Bestandskraft nicht mehr geändert werden. Es fehlt dann nämlich an einer Korrekturvorschrift.

[i]Mietaufwendungen als Entnahme gebuchtEin Unternehmer hatte für sein Personal eine Wohnung angemietet. Der Steuerberater des Unternehmers hatte diese Mietaufwendungen aber als Entnahme gebucht. Der Steuerbescheid wurde bestandskräftig. Später kam es zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung, die den Fehler aufdeckte und zu einem LSt-Haftungsbescheid gegenüber dem Unternehmer führte. Der Steuerberater beantragte nun die Änderung des ESt- und Gewerbesteuermessbescheids des Unternehmers.

Das [i]Änderung scheitert am groben VerschuldenFG lehnte eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ab, weil den Steuerberater ein grobes Verschulden an der Fehlbuchung traf...