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BBK Nr. 3 vom Seite 101

Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2015

Rüdiger Happe

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 118Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG – Anlage EÜR“ zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Die Steuererklärungsvordrucke werden jährlich vom BMF überarbeitet und angepasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Änderungen im Hauptvordruck (Anlage EÜR)

[i]Keine gravierenden Änderungen Soweit es den Hauptvordruck für den Einnahmen-Überschussrechner betrifft (Anlage EÜR), halten sich die Änderungen für die Steuererklärung 2015 in einem überschaubaren Rahmen.

Die Seiten eins und zwei des Vordrucks bleiben gegenüber der Anlage EÜR für 2014 nahezu unverändert. Auf Seite drei ist in Zeile 85 noch zusätzlich der steuerpflichtige Gewinn bzw. Verlust einzutragen, der bei Personengesellschaften im Rahmen der gesonderten Feststellungen anzusetzen ist. Dieser ist zu errechnen unter Einbeziehung des in Zeile 80 errechneten Gewinns bzw. Verlustes zuzüglich des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG (Zeile 83). Dadurch verschieben sich die ergänzenden Angaben in den Zeilen 86-92 sowie die zusätzlichen Angaben bei Einzelunternehmen in den Zeilen 93 und 94.

Hinweis:

[i]Weitere FormulareNeben dem Haup...