Arbeitshilfe - Stand: 05.07.2017

Keine Differenzbesteuerung für zerlegte Fahrzeuge?

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Unterliegt die Veräußerung von Gegenständen, die durch das Zerlegen komplexerer Gebrauchtgegenstände gewonnen wurden, mangels Identität von erworbenen und veräußerten Gegenständen der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAF-48850