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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7183/13 EFG 2015 S. 2249 Nr. 24

Gesetze: UStG § 25a Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG § 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG § 25a Abs. 3 S. 1MwStSystRL Art. 313 Abs. 1MwStSystRL Art. 311 Abs. 1 Nr. 1MwStSystRL Art. 315 Abs. 2UStAE Abschn. 25a.1 Abs. 4 S. 5

Keine Differenzbesteuerung bei Ankauf von häufig nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeugen von Privatpersonen, Zerlegung dieser Fahrzeuge in Einzelteile und Verkauf dieser Einzelteile

Leitsatz

Die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG setzt bei unionsrechtskonformer Auslegung die Identität des erworbenen und des veräußerten Gegenstands voraus. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer Gebrauchtfahrzeuge, die in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr fahrtüchtig sind, von Privatpersonen im ganzen Bundesgebiet ankauft, in ihre Einzelteile zerlegt und anschließend diese Einzelteile insbesondere über eine Auktionsplattform per Versand verkauft (Anschluss an ; Abschn. 25a.1 Abs. 4 S. 5 UStE).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 12
DStRE 2016 S. 489 Nr. 8
EFG 2015 S. 2249 Nr. 24
UStB 2016 S. 38 Nr. 2
FAAAF-07954

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