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Abgabenordnung | Reichweite einer Schätzung nach der sog. 30/70-Methode bei einem Restaurant
Das entschieden, dass aus dem Ergebnis einer Getränkekalkulation bei einem Restaurant nach der sog. 30/70-Methode nicht ohne Weiteres auch auf den Außerhausverkauf von Speisen geschlossen werden kann.
Der Kläger betrieb ein chinesisch-mongolisches Speiserestaurant mit Buffetangebot. Der Außerhausverkauf von Speisen machte nach den Geschäftsunterlagen fast 30 % des Gesamtumsatzes aus. Im Rahmen einer Betriebsprüfung gelangte das Finanzamt zu der Ansicht, dass die Kassenführung aufgrund schwerwiegender Mängel nicht ordnungsgemäß sei. Zur Ermittlung der Hinzuschätzungen nahm der Prüfer eine Getränkekalkulation vor und berechnete anhand des gebuchten Anteils der Getränkeumsätze (18,51 %) den Gesamtumsatz. Von...