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Umsatzsteuer | Leistungen eines Laborarztes bzw. Facharztes für klinische Chemie
Die Leistungen eines nicht über eine eigene kassenärztliche Zulassung verfügenden Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nach dem (entgegen Abschn. 4.14.1 und Abschn. 4.14.5 Abs. 9 UStAE) auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG 2009 steuerfreie Heilbehandlungen darstellen, wenn kein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient im konkreten umsatzsteuerlich zu beurteilenden Leistungsverhältnis besteht.
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.