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NWB EV 2/2016 S. 48

Einkommensteuer – Keine Verlängerung der Reinvestitionsfrist für Anschaffungsvorgänge (BFH)

Der BFH hat klargestellt, dass eine Verlängerung der Reinvestitionsfrist für Anschaffungsvorgänge grds. nicht in Betracht kommt. Nach dem Gesetzeswortlaut bestehe die Möglichkeit der Fristverlängerung nur für „neu hergestellte“ Gebäude. Angeschaffte Gebäude (im Streitfall erfolgte die Neuherstellung des Gebäudes durch einen Dritten) seien damit aus dem Anwendungsbereich der Fristverlängerung ausgeschlossen.

Hintergrund: Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens  (z. B. Grund und Boden und/oder Gebäude), können aufgrund der in diesen Wirtschaftsgütern verhafteten stillen Reserven erhebliche, der sofortigen Besteuerung unterliegende Gewinne entstehen. Zur Vermeidung dieses Effekts kann unter den Voraussetzungen des § 6b EStG der Gewinn in eine sog. Reinvestitionsrücklage ...