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Erbrecht – Zur Wirksamkeit sog. Zettel-Testamente (OLG)
Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 10. Zivilsenat des OLG Hamm eine erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, die die Erteilung eines auf der Grundlage zweier vermeintlicher Testamente beantragten Erbscheins abgelehnt hat, so das OLG Hamm in einer Pressemitteilung vom .
Hintergrund: Die Errichtung eines Testaments setze einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers voraus. Er müsse eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen wollen, bloße Entwürfe eines Testaments reichten nicht aus.
Sachverhalt: Die im Alter von ...