Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 57 Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
BStBl 1992 I 336, betr. steuerliche Behandlung festgestellter negativer Einkünfte des Jahres 1990 aus dem Beitrittsgebiet oder aus den alten Bundesländern.
Literatur: G. Fischer, Sonderregelungen im Einkommensteuerrecht, NWB-DDR Fach 3, 41 (1/1991); Wahlrecht bei Verlusten im Beitrittsgebiet, NWB Aktuelles 1992, 1358 (18/1992).
Allgemeine Erläuterungen
1Rechtsentwicklung: Die Vorschrift wurde durch EinigungsvertragsG v. gemeinsam mit den §§ 56 und 58 EStG, sowie dem inzwischen aufgehobenen § 59 EStG durch das EinigungsvertragsG v. i. V. m. Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 16 Buchst. k des Einigungsvertrags v. in das EStG eingefügt und mehrfach geändert. Zuletzt durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. , das eine redaktionelle Anpassung des § 57 Abs. 3 EStG an die damals neugeregelte Durchschnittssatzgewinnermittlung der Landwirte vorsah.
2Durch Zeitablauf überholte Regelung: Die Vorschrift betrifft allein die VZ 1990 und 1991. Sie ist daher durch Zeitablauf überholt und könnte aufgehoben werden.
3Inhalt und Bedeutung der Regelung: Während § 56 EStG nur Stpfl. und ihre Gebäude im Beitrittsgebiet betrifft, gilt § 57 EStG für alle Stpfl. Die Vorschrift sieht in d...