Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 45 Ausschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 45 EStG dient für den Fall, dass der Inhaber des Stammrechts und derjenige, der den Anspruch auf den Dividenden- oder Zinsertrag hat, nicht personenidentisch sind, der Sicherstellung, dass sowohl die Besteuerung als auch die Erstattung von Steuerabzugsbeträgen nur einmal erfolgen.
2(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vorschrift kurz aufgeführt:
Die Vorschrift wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 (StRefG) vom in das EStG eingefügt. Regelungsinhalt war der Ausschluss der Erstattung nach § 37 Abs. 2 AO von Kapitalertragsteuer an den Erwerber von Zins- oder Dividendenscheinen.
Durch das Standortsicherungsgesetz (StandOG) vom wurde die Vorschrift in der bis heute noch gültigen Fassung neu gefasst und seitdem regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Durch das Kroatienanpassungsgesetz (KroatienAnpG) vom wurde der Anwendungsbereich von § 45 EStG auf unverbriefte Dividendenansprüche ausgeweitet.
4(Einstweilen frei)
III. Geltungsbereich
5§ 45 EStG beschränkt sich auf die Regelung solcher Fälle, in denen der Empfänger des Dividenden- oder Zinsertrags nicht mit dem Inhaber...