Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 34 Außerordentliche Einkünfte
Literatur: Siegel, Außerordentliche Einkünfte und Progressionsvorbehalt: Systematik der Besteuerung und Analyse der Rechtsprechung, FR 2008, 389; Siegel/Diller, Fünftelregelung und Progressionsvorbehalt: Eine Stellungnahme, DStR 2008, 178; Jachmann, Außerordentliche Einkünfte und Progressionsvorbehalt, DB 2010, 86; Bode, Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, NWB 2015, 1374.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 34 EStG ist eine Tarifvorschrift zugunsten des Steuerpflichtigen.
§ 34 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt als Billigkeitsregelung eine Ermäßigung des ESt-Tarifs (sog. Fünftel-Regelung), wenn in dem zvE außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG enthalten sind. Dies dient der Abmilderung von Spitzenbelastungen, die sich aus der progressiven Besteuerung der zusammengeballt zugeflossenen Einkünfte sowie der in einem VZ aufgedeckten stillen Reserven ergeben. Sätze 2 und 3 regeln, wie diese Tarifermäßigung zu ermitteln ist (Berechnungsmethode): Im Grundsatz erfolgt eine Progressionsmilderung durch ...