Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
R 33a EStR; H 33a EStH; BStBl 2010 I 582; BStBl 2010 I 588.
Literatur: Myßen/Wolter, BürgEntlG KV: Änderungen mit Auswirkungen auf den privaten Bereich, NWB 2009, 3900; Geserich, Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG, DStR 2011, 294.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG, Berechnungsprogramm, NWB DokID: NWB WAAAE-26953; Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, NWB DokID: NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 33a EStG enthält zwei – auf Antrag zu gewährende – Abzugstatbestände, die typisierend die Zwangsläufigkeit unterstellen und abschließender Natur sind:
Steuerermäßigung für Unterhalt und Berufsausbildung (§ 33a Abs. 1 EStG); diese betrifft Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung.
Sonderbedarfsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG); dieser regelt den zusätzlich zu den Kinderfreibeträgen/Kindergeld gewährten Abzug von Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung eines volljährigen, in Berufsausbildung befindlichen Kindes.
§ 33a Abs. 3 EStG bestimmt, dass die Voraussetzungen für die Abzugsbeträge zeitanteilig (...