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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 AL 189/12

Leitsatz

Leitsatz:

Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspflichtverhältnis im Sinne von § 123 SGB III aF. und § 24 SGB III, wenn ein hinreichend dokumentierter Wille zur beiderseitigen Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht und kein Lohn gezahlt wird.

Fundstelle(n):
OAAAF-48516

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