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IWB Nr. 2 vom Seite 41

Die österreichische Privatstiftung

Dr. Nikola Leitner-Bommer und Bianca Dorigatti

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 53Die Privatstiftung dient heute primär dem Vermögenserhalt. Insbesondere bei Familienunternehmen soll mit ihrer Errichtung eine drohende Teilung und Zersplitterung des Unternehmens verhindert werden. Darüber hinaus spielen v. a. der Versorgungsgedanke und auch steuerliche Erwägungen eine Rolle.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Grundsätzliches

[i]“Selbstzweck“-Privatstiftungen sind unzulässigDie österreichische Privatstiftung ist eine juristische Person. Ihr Charakteristikum ist, dass das gestiftete Vermögen von mindestens 70.000 € vom Stifter losgelöst wird und eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Der Zweck kann sowohl in der Verfolgung eigen- als auch gemeinnütziger Interessen liegen. Jedenfalls muss er jedoch nach außen gerichtet sein und weiteren gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

[i]Flexibilität bereits in der Stiftungserklärung vorsehenDie Stiftungserklärung ist so flexibel auszugestalten, dass bei einer Änderung der wirtschaftlichen, rechtlichen oder familiären Rahmenbedingungen rasch reagiert werden kann. Um unterschiedliche Erwartungen verschiedener Familienstämme zu bedenken, können Substiftungen geschaffen werden, auf die das Vermögen der Hauptstiftung ganz oder zum Teil übertragen wird.

II. Der Stifter un...