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Anpassungen im Förderprogramm „go-Inno“
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen „go-Inno“ werden externe Beratungsleistungen in KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Bislang wurden Beratungsleistungen gefördert, wenn es sich um die Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen (go-innovativ) oder zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz (go-effizient) handelt. Nun wurde die Förderung des Moduls „go-effizient“ eingestellt. Alle bis zum erzeugten BMWi-Innovationsgutscheine für dieses Modul behalten jedoch ihre Gültigkeit. Das Modul „go-innovativ“ ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Richtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)“ wurde aufgrund dieser Anpassung neu gefasst. Download unter http...