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Arbeitsrecht | Kündigungsverzicht bei Vertragsrüge durch den nicht kündigungsberechtigten Vorgesetzten
Ein Arbeitgeber kann sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und „an sich“ bestehendes konkretes Kündigungsrecht durch eine entsprechende einseitige Willenserklärung verzichten. Zwar liegt regelmäßig im Ausspruch einer Abmahnung ein konkludenter Verzicht auf das Recht zur Kündigung aus den in ihr gerügten Gründen, weil der Arbeitgeber insoweit [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 mit ihr zugleich zu erkennen gibt, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so zerrüttet ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte. Ungeachtet dessen bleibt Voraussetzung für einen solchen konkludenten Verzicht aber stets, dass die sanktionslose Akzeptanz des Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber auch unzweifelhaft und deutlich der Abmahnung (bzw. der Vertragsr...