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Gesellschaftsrecht | Vereinfachte Sachkapitalerhöhung bei AG unter Verzicht auf externe Werthaltigkeitsprüfung
Zwar ist grds. für jede Sacheinlage anlässlich der Gründung oder Sachkapitalerhöhung eine externe Werthaltigkeitsprüfung obligatorisch, um im Interesse der Gläubiger und Anteilsinhaber eine Überbewertung des eingebrachten Vermögenswerts zu verhindern; liegt aber insoweit bereits im Vorfeld eine zuverlässige und eindeutige Grundlage zur Bewertung des Einlagegegenstands vor, erlaubt nunmehr der im Jahre 2006 eingefügte § 183a AktG u. a. ein vereinfachtes Verfahren ohne Pflichtprüfung dann, wenn dabei der (in § 33 Abs. 1 Nr. 1 AktG nicht genannte) Vermögensgegenstand von einem ausreichend vorgebildeten und versierten Gutachter ermittelt worden ist. Dessen Bewertungsgutachten kann das Registergericht dann grds. nur noch daraufhin überprüfen, ob der Gutachter über die geforderte fachliche Expertise (§ 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG) verfügt (hier: bejaht für...