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BFH 09.06.2015 X R 6/13, NWB 4/2016 S. 244

Abgabenordnung | Bindungswirkung des Feststellungsbescheids: Freibetrag bei Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird in einem Grundlagenbescheid ein Veräußerungsgewinn festgestellt, sind dessen Höhe und Zurechnung für das Folgeverfahren bindend. Über die persönlichen Voraussetzungen eines Freibetrags ist im Einkommensteuerverfahren zu entscheiden. (2) Ergeht ein hinsichtlich der Höhe und/oder der Zurechnung des Veräußerungsgewinns geänderter Grundlagenbescheid, ist der Einkommensteuerbescheid auch hinsichtlich des Freibetrags diesen Änderungen anzupassen. (3) Die in einem Grundlagenbescheid vorgenommene Zurechnung ist auch dann bindend, wenn ein Veräußerungsgeschäft vor einem Erbfall zwar abgeschlossen, aber erst nach einem Erbfall wirksam wurde. (4) Ein Freibetrag ist auch in solchen F...