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Dienstleistungsfreiheit versus Verbraucherschutz
Folgen aus dem Urteil des EuGH vom 17. 12. 2015 - Rs. C-342/14
Steuerberatende Berufe in Deutschland
Wer in [i]infoCenter „Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen“ NWB UAAAB-17522 Deutschland „geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen“ erbringen will, muss dafür ein umfassendes Fachwissen erworben und in staatlichen Prüfungen nachgewiesen haben. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind nach § 3 StBerG die Angehörigen der dort ausdrücklich genannten Berufe (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, § 3 Nr. 1 StBerG) sowie die Berufsausübungsgesellschaften, die von solchen Berufsangehörigen verantwortlich geführt werden (Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, § 3 Nr. 3 StBerG).
Die [i]Hohe formelle Anforderungen/hohes fachliches Niveauhohen formellen Anforderungen und das hohe fachliche Niveau der „Dienstleistung Steuerberatung“ sind aufgrund der Komplexität des Steuerrechts, das sich nahezu täglich ändert, und der damit verbundenen Anforderungen an eine kompetente Beratung und Vertretung der Steuerpflichtigen innerhalb des Systems der Steuerrechtspflege erforderlich und angemessen.
Nicht in allen Ländern der Europäischen Union bestehen vergleichbar hohe Anforderungen a...